Wir werden zwei Mütter sein

Veröffentlicht: 20 März 2014|Aktualisiert: 25 April 2022|Über assistierte Reproduktion.|

Lesbische Frauen haben in Spanien das uneingeschränkte Recht, Mütter zu sein und können dies auch dank der assistierten Reproduktionstechniken

“Eine Frau kann unabhängig ihres Personenstandes oder ihrer sexuellen Orientierung entweder eine Nutzerin oder Empfängerin der assistierten Reproduktionstechniken sein”. So legt es der Paragraph 6 des Spanischen Gesetzes über Assistierte Reproduktionstechniken fest, nach dem allen Frauen über 18 Jahren das Recht zusteht, für eine Schwangerschaft auf diese Techniken zurückzugreifen. Wir von Eugin wissen das und halten uns auch daran: wir helfen Ihnen, Ihren Traum zu verwirklichen, nämlich Mutter zu werden.

Bei uns in der Klinik Eugin kommen wir jeden Tag mit Frauen in Kontakt, die gerne schwanger werden möchten, unter ihnen auch Frauen, die eine andere Frau als Partnerin haben. “Die Mehrzahl der Patienten kennen ihre Optionen und kommen zu uns mit einer klaren Vorstellung: dass wir ihnen helfen, schwanger zu werden”, meint dazu die Ärztin María Jesús López, Spezialistin in assistierter Reproduktionstechnik.

Für gewöhnlich ist dem Paar bei seinem ersten Arztbesuch bereits klar, wer die Behandlung in Anspruch nehmen wird: “Diese Überlegungen erfolgen bereits im Vorfeld”, erklärt die Ärztin und meint weiter, “Normalerweise ist es die jüngere Frau, die schwanger werden möchte; wenn es aber vorkommt, dass die ältere der beiden sich für die Behandlung entscheidet, dann machen wir mit dieser Option genauso weiter, vorausgesetzt es spricht medizinisch nichts dagegen“.

Die Wahl der jeweiligen Technik

Bei diesem ersten Arztbesuch wird nach dem Alter der Frau und ihrer Krankengeschichte die durchzuführende assistierte Reproduktionstechnik festgelegt: künstliche Befruchtung oder In-vitro-Fertilisation. Unter den medizinischen Gesichtspunkten werden u. a. die ovarielle Reserve, die Menge und Qualität ihrer Eizellen und der Zustand der Eileiter berücksichtigt.

Wenn aus medizinischer Sicht alles normal ist und es sich um eine junge Frau handelt, dann empfehlen wir eine künstliche Befruchtung. Sollten in die Eierstöcken zu wenig Eizellen vorhanden sein oder diese eine zu geringe Qualität aufweisen – sei es nun aufgrund des Alters oder eines Problems mit den Eileitern – dann empfehlen wir eine In-vitro-Fertilisation mit den eigenen Eizellen. Wenn sich die Frau bereits in den Wechseljahren befindet, bei zu wenig Eizellen in den Eierstöcken oder bei einem Alter von über 45 Jahren ist jedoch eine In-vitro-Fertilsation mit Spendereizellen angebracht.

Der Samenspender

In allen Fällen wird für diese Behandlungen der Samen eines Spenders verwendet. “Wie wählen Sie den für uns vorgesehenen Samenspender aus? „Dies ist eine der von den Patientinnen am häufigsten gestellten Fragen, meint Frau Doktor López. “Natürlich wird der Spender, so wie vom Gesetz vorgeschrieben, vom Ärzteteam der Klinik ausgewählt, und so gehen wir auch bei uns in der Klinik Eugin vor”, versichert sie. Dennoch können die künftigen Mütter beim ersten Besuch entscheiden, mit welcher der beiden der Spender seine phänotypischen Merkmale wie Rasse, Haar, Augen- und Hautfarbe, teilt. So kann das Erscheinungsbild des Spenders dem der Frau ähnlich sein, die schwanger wird, oder aber dem ihrer Partnerin.

Für Paare, bei denen beide Frauen schwanger werden möchten, gibt es außerdem eine weitere Möglichkeit, nämlich sich den gleichen Samenspender zu teilen. “Auf diese Art und Weise”, erklärt die Ärztin, “werden beide Kinder die gleiche genetische Information des Samenspenders haben”, und meint abschließend “Diese Möglichkeit ist den meisten Paaren, die zu uns in die Klinik kommen, unbekannt und wird sehr gerne angenommen”.

“Eine Frau kann, unabhängig von ihrem Personenstand oder ihrer sexuellen Orientierung entweder eine Nutzerin oder Empfängerin der in diesem Gesetz geregelten Techniken sein”

“Jede Frau über 18 Jahre und mit voller Handlungsfähigkeit kann eine Nutzerin oder Empfängerin der in diesem Gesetz geregelten Techniken sein, sofern sie dazu freiwillig, bewusst und ausdrücklich ihr schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat”

Paragraph 6 des Spanisches Gesetzes 14/2006 über Assistierte Reproduktionstechniken

 

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